Die Hoftex Group AG mit den Geschäftsbereichen Hoftex (Yarns), Tenowo (Nonwovens) und Neutex (Home Decoration) nimmt ihre Verantwortung insbesondere hinsichtlich menschenrechtlicher und umweltrechtlicher Aspekte sehr ernst. Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat die Hoftex Group AG nachfolgende Maßnahmen im Rahmen einer Hinweisgebermöglichkeit implementiert.
Mitarbeitende sowie Lieferanten, Vertreter und Subunternehmer (nachfolgend gemeinsam als „Geschäftspartner“ bezeichnet) können Verstöße gegen den Verhaltenskodex der Hoftex Group AG an compliance@hoftexgroup.com melden.
Die Geschäftspartner müssen sicherstellen, dass wiederrum auch deren eigene Geschäftspartner über dieses Meldeverfahren informiert und auf dessen Vertraulichkeit hingewiesen werden. Neben der oben genannten Kontaktmöglichkeit wurde seitens der Hoftex Group AG zusätzlich auch eine externe Ombudsstelle eingerichtet. Meldungen an die Ombudsstelle können vertraulich erfolgen und die Identität des Meldenden wird nicht bekannt gegeben.
Die Ombudsstelle ist wie folgt erreichbar:
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nymphenburger Str. 3b
80335 München
Deutschland
Telefon: +49 89 55066-525
E-Mail: ombudsservice.htg@bakertilly.de